Reklamationsordnung

Diese Reklamationsordnung regelt die Rechte und Pflichten bei der Geltendmachung der Haftung für Mängel von Ware, die im E-Shop vjk.sk (auch gumkaci.sk) gekauft wurde, dessen Betreiber und Verkäufer die Gesellschaft V.J.K. GUMKÁČI s. r. o. mit Sitz Karadžičova 4111/47, 811 07 Bratislava, IČO: 44212844, ist. Sie gilt sowohl für den Käufer-Verbraucher als auch für den Käufer-Unternehmer und für die juristische Person: Teil A gilt für alle Käufer, Teil B ausschließlich für den Verbraucher und Teil C ausschließlich für den Unternehmer und die juristische Person. Sie wurde im Einklang mit dem zákon č. 108/2024 Z. z. o ochrane spotrebiteľa a o zmene a doplnení niektorých zákonov (slowakisches Gesetz Nr. 108/2024 Slg. über den Verbraucherschutz und über die Änderung und Ergänzung einiger Gesetze), mit dem zákon č. 40/1964 Zb. Občiansky zákonník (slowakisches Bürgerliches Gesetzbuch) und mit dem zákon č. 513/1991 Zb. Obchodný zákonník (slowakisches Handelsgesetzbuch) erstellt.

Teil A – Gemeinsame Bestimmungen

Die Bestimmungen des Teils A gelten für jeden Käufer, unabhängig davon, ob er Verbraucher, Unternehmer oder juristische Person ist.

1. Grundbestimmungen und Identifikation des Verkäufers

Verkäufer ist die Gesellschaft:

  • Handelsname: V.J.K. GUMKÁČI s. r. o.
  • Sitz: Karadžičova 4111/47, 811 07 Bratislava, Slowakische Republik
  • IČO: 44212844, DIČ: 2022621502, IČ DPH: SK2022621502
  • Eintragung: Handelsregister des Stadtgerichts Bratislava III, Abteilung: Sro, Einlage Nr. 52786/B
  • Geschäftsführer: Jaroslav Kubica
  • Telefon: +421 903 266 076
  • E-Mail: vjk@vjk.sk

Diese Reklamationsordnung gilt für die im Sortiment der Gummiwaren verkaufte Ware (Gummibodenbeläge, Matten, Dichtungen, Profile und weitere Ware) und regelt die Geltendmachung der Haftung für Mängel bei Kaufverträgen, die über den E-Shop des Verkäufers abgeschlossen wurden. Sie bildet einen untrennbaren Bestandteil der Geschäftsbedingungen des Verkäufers und verwendet dieselben Begriffsbestimmungen wie die Geschäftsbedingungen.

Organ der Aufsicht und Kontrolle:

  • Slovenská obchodná inšpekcia (Slowakische Handelsinspektion), Inspektorat der SOI für den Bezirk Bratislava;
  • Adresse: Prievozská 1325/32, 821 05 Bratislava–Ružinov;
  • Telefon: 02/582 722 03, E-Mail: helena.molekova@soi.sk, Web: www.soi.sk.

Die Slovenská obchodná inšpekcia ist das Organ der Aufsicht über die Einhaltung der Pflichten des Verkäufers gegenüber dem Verbraucher.

2. Bestimmung des Käufers und das gegenseitige Verhältnis der Teile A, B und C

Diese Reklamationsordnung unterscheidet ebenso wie die Geschäftsbedingungen zwei Typen von Käufern:

  • Käufer-Verbraucher (nachfolgend auch „Verbraucher“) – eine natürliche Person, die beim Abschluss und der Erfüllung des Kaufvertrags nicht im Rahmen ihrer unternehmerischen Tätigkeit, ihres Beschäftigungsverhältnisses oder ihres Berufs handelt (§ 52 ods. 4 Občianskeho zákonníka). Verbraucher kann auch eine natürliche Person sein, die Unternehmer ist (zum Beispiel ein Gewerbetreibender oder eine selbständig erwerbstätige Person), wenn der konkrete Kauf nicht mit ihrer unternehmerischen Tätigkeit zusammenhängt; maßgeblich ist der Zweck des Kaufs, nicht die bloße Angabe der IČO.
  • Käufer-Unternehmer – eine Person, die beim Abschluss und der Erfüllung des Kaufvertrags im Rahmen ihrer unternehmerischen Tätigkeit oder ihres Berufs handelt, sowie jede juristische Person (zum Beispiel eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eine Aktiengesellschaft, eine Gemeinde, eine Schule oder ein Bürgerverein). Eine juristische Person ist kein Verbraucher, unabhängig davon, welche Ware sie kauft und zu welchem Zweck sie diese kauft. Wo in diesem Dokument vom Käufer-Unternehmer die Rede ist, ist darunter auch die juristische Person zu verstehen.

Ist der Käufer ein Verbraucher, richtet sich die Reklamation nach Teil A und Teil B. Keine Bestimmung des Teils C findet auf den Verbraucher Anwendung und keine darf ihm gegenüber angewendet werden. Stünde Teil A im Widerspruch zu Teil B, hat beim Verbraucher Teil B Vorrang.

Ist der Käufer kein Verbraucher, richtet sich die Reklamation nach Teil A und Teil C; Teil B findet auf einen solchen Käufer keine Anwendung. Stünde Teil A im Widerspruch zu Teil C, hat Teil C Vorrang.

Keine Bestimmung dieser Reklamationsordnung darf so ausgelegt werden, dass sie den Verbraucher in den Rechten verkürzt, die ihm die zwingenden Bestimmungen der allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften, insbesondere des Občiansky zákonník und des zákon č. 108/2024 Z. z., einräumen. Eine solche Bestimmung bleibt im Verhältnis zum Verbraucher unbeachtet.

Wie sich der Käufer als Unternehmer identifiziert: Der Käufer kreuzt in der Bestellung das Feld „Ich kaufe als Firma ein“ an und füllt Handelsname, IČO, DIČ und, sofern er Steuerpflichtiger ist, auch IČ DPH aus. Mit der Angabe von IČO, DIČ oder IČ DPH in der Bestellung erklärt der Käufer, dass er den Kaufvertrag im Rahmen seiner unternehmerischen Tätigkeit oder seines Berufs abschließt bzw. dass er ihn als juristische Person abschließt, und nimmt zur Kenntnis, dass auf eine Reklamation aus einem solchen Kaufvertrag Teil C Anwendung findet und Teil B keine Anwendung findet. Gibt der Käufer keine dieser Angaben an, behandelt ihn der Verkäufer als Verbraucher.

Diese Erklärung ist kein Verzicht auf die Rechte des Verbrauchers. Maßgeblich ist stets der tatsächliche Zweck des Kaufs, nicht das Ankreuzen des Feldes, nicht die bloße Angabe der IČO und nicht die Ausstellung der Rechnung auf die IČO (§ 52 ods. 4 a § 54 ods. 1 Občianskeho zákonníka). Hat eine natürliche Person die Ware außerhalb des Rahmens ihrer unternehmerischen Tätigkeit, ihres Beschäftigungsverhältnisses oder ihres Berufs gekauft, bleibt sie Verbraucher und ihre Reklamation wird auch dann nach Teil B beurteilt, wenn sie das genannte Feld angekreuzt oder die IČO angegeben hat; in einem solchen Fall wende sie sich bitte an den Verkäufer unter der Adresse vjk@vjk.sk, und der Verkäufer wird sie als Verbraucher behandeln. Die bloße Angabe der IČO bedeutet nicht automatisch, dass der Käufer kein Verbraucher ist.

Übersicht der wichtigsten Unterschiede (Einzelheiten enthalten die Teile B und C):

Bereich Käufer-Verbraucher (Teil B) Käufer-Unternehmer und juristische Person (Teil C)
Maßgebliche Rechtsvorschrift Občiansky zákonník und zákon č. 108/2024 Z. z. Obchodný zákonník (zákon č. 513/1991 Zb.)
Dauer der Haftung für Mängel 24 Monate, nach der ersten Reparatur Verlängerung um 12 Monate Haftung für Mängel im Zeitpunkt des Übergangs der Gefahr des Schadens; Beschaffenheitsgarantie nur, wenn sie schriftlich gewährt wird
Anzeige des Mangels jederzeit während der Dauer der Haftung für Mängel ohne unnötigen Aufschub, spätestens innerhalb von zwei Jahren ab Lieferung der Ware
Frist zur Erledigung der Reklamation spätestens innerhalb von 30 Tagen angemessene Frist je nach Art des Mangels
Rücktritt vom Vertrag ohne Angabe eines Grundes ja, verlängerte Frist von 30 Tagen; gilt nicht für auf Maß gefertigte Ware (Punkt 11) nein
Alternative Streitbeilegung ja nein

3. Haftung für Mängel und Bestimmung des Mangels

Der Verkäufer haftet für Mängel, die die verkaufte Ware bei deren Übernahme durch den Käufer hat. Umfang und Dauer der Haftung für Mängel unterscheiden sich danach, ob der Käufer ein Verbraucher ist (Teil B) oder ein Käufer-Unternehmer bzw. eine juristische Person (Teil C).

Die Haftung für Mängel gilt auch für Ware, die nach den besonderen Anforderungen des Käufers angefertigt wurde, also für auf Länge oder auf Maß geschnittene und pro m² verkaufte Ware (auf Maß geschnittene Gummibodenbeläge, Matten und Dichtungsplatten); bei Ware, die auf ein vom Verbraucher bestimmtes Maß angepasst wurde, ist jedoch dessen Rücktritt vom Vertrag ohne Angabe eines Grundes unter den Bedingungen ausgeschlossen, die die Geschäftsbedingungen und Punkt 11 dieser Reklamationsordnung regeln. Der Käufer-Unternehmer und die juristische Person haben das Recht, ohne Angabe eines Grundes vom Vertrag zurückzutreten, überhaupt nicht (Punkt 13).

Unter einem Mangel versteht man insbesondere die Nichtübereinstimmung der Eigenschaften der gelieferten Ware mit den vereinbarten Eigenschaften oder mit den Eigenschaften, die der Käufer unter Berücksichtigung der Natur der Ware und auf Grundlage der vom Verkäufer bereitgestellten Informationen begründet erwarten konnte. Als Mangel gilt nicht:

  • Abnutzung der Ware, die durch deren normalen Gebrauch verursacht wurde;
  • Beschädigung, die durch falschen Gebrauch, falsche Lagerung, falsche Pflege oder mechanische Beschädigung seitens des Käufers verursacht wurde;
  • natürliche Eigenschaften der Gummimaterialien (z. B. geringfügige Abweichungen des Farbtons, der Oberflächenstruktur oder der charakteristische Gummigeruch);
  • Beschädigung, die durch unsachgemäße Installation oder einen Eingriff des Käufers oder einer dritten Person verursacht wurde; war jedoch die Montage oder Installation Bestandteil des Kaufvertrags und wurde sie vom Verkäufer oder auf dessen Verantwortung durchgeführt, oder hatte sie der Käufer durchzuführen und hat er sie infolge von Mängeln der vom Verkäufer bereitgestellten Montage- oder Installationsanleitung fehlerhaft durchgeführt, handelt es sich um einen Mangel, für den der Verkäufer haftet (§ 619 ods. 5 Občianskeho zákonníka).

Im Verhältnis zum Verbraucher bleibt von der vorstehenden Aufzählung die Vermutung nach § 620 ods. 1 Občianskeho zákonníka unberührt: Zeigt sich der Mangel während der Dauer der Haftung für Mängel, hat der Verkäufer und nicht der Verbraucher das Vorliegen eines der genannten Gründe nachzuweisen.

4. Geltendmachung der Reklamation

Eine Reklamation eines Mangels der Ware kann der Käufer beim Verkäufer auf eine der folgenden Arten geltend machen:

  • Persönlich in der Verkaufsstelle: Verkaufsstelle für Gummiwaren, Karadžičova 47, 811 07 Bratislava, zu den Öffnungszeiten Montag–Donnerstag 9:00–17:00, Freitag 9:00–13:00;
  • Per E-Mail an die Adresse vjk@vjk.sk;
  • Telefonisch unter der Nummer +421 903 266 076 (für eine einleitende Beratung zum Vorgehen bei der Reklamation).

Zur Beschleunigung der Erledigung empfehlen wir, das Reklamationsformular zu verwenden, das Sie hier herunterladen können: Reklamationsformular zum Herunterladen.

Bei der Geltendmachung der Reklamation ist es erforderlich, insbesondere Folgendes beizulegen bzw. anzugeben:

  • den Kaufbeleg der Ware (Rechnung oder ein anderer Beleg, der den Kauf beim Verkäufer nachweist); verfügt der Verbraucher nicht über den Beleg, genügt die Angabe der Bestellnummer, der bei der Bestellung verwendeten E-Mail-Adresse oder einer anderen Angabe, anhand deren der Verkäufer den Kauf in seiner Evidenz überprüft – der Verkäufer weist die Reklamation eines Verbrauchers nicht allein deshalb zurück, weil dieser den Kaufbeleg nicht vorgelegt hat;
  • eine genaue Beschreibung des Mangels und die Art, wie sich der Mangel zeigt;
  • die Identifikation der reklamierten Ware und die Kontaktdaten des Käufers.

Der Käufer-Unternehmer und die juristische Person geben in der Reklamation auch den Handelsnamen und die IČO an, unter denen die Bestellung getätigt wurde, sowie die Rechnungsnummer.

5. Bestätigung über die Geltendmachung und über die Erledigung der Reklamation

Über die Geltendmachung der Reklamation stellt der Verkäufer dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über die Geltendmachung der Reklamation aus. Diese Bestätigung enthält insbesondere das Datum der Geltendmachung der Reklamation, Angaben darüber, was Gegenstand der Reklamation ist, welche Art der Erledigung der Reklamation der Käufer verlangt, sowie die Frist, in der der Verkäufer den Mangel beseitigen wird (§ 622 ods. 3 Občianskeho zákonníka). Diese Frist darf nicht länger als 30 Tage ab dem Tag der Geltendmachung der Reklamation sein, sofern eine längere Frist nicht durch einen objektiven Grund gerechtfertigt ist, den der Verkäufer nicht beeinflussen kann. Wird die Reklamation persönlich geltend gemacht, übergibt der Verkäufer die Bestätigung sofort; wird sie auf andere Weise geltend gemacht (zum Beispiel per E-Mail), stellt er sie dem Käufer unverzüglich zu, spätestens zusammen mit dem Beleg über die Erledigung der Reklamation.

Der Verkäufer oder ein von ihm beauftragter Mitarbeiter entscheidet über die Reklamation unverzüglich.

Über die Erledigung der Reklamation stellt der Verkäufer dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über die Erledigung der Reklamation aus, in der er das Datum und die Art der Erledigung der Reklamation angibt, gegebenenfalls die Begründung der Ablehnung der Reklamation. Die Frist zur Erledigung der Reklamation eines Verbrauchers regelt Punkt 10; die Frist zur Erledigung der Reklamation eines Käufer-Unternehmers und einer juristischen Person regelt Punkt 17.

6. Übernahme der Sendung und Kontrolle der Ware bei der Lieferung

Wir empfehlen dem Käufer, den Zustand der Sendung und deren Inhalt unmittelbar bei der Übernahme vom Frachtführer zu überprüfen. Eine offensichtliche Beschädigung der Verpackung oder der Ware sowie einen Unterschied in der gelieferten Menge empfehlen wir unmittelbar beim Frachtführer geltend zu machen und bei der Übernahme der Sendung in den Transportbeleg (Lieferschein oder Schadensprotokoll) eintragen zu lassen; eine solche Eintragung erleichtert die Erledigung der Reklamation wesentlich. Für den Käufer-Unternehmer und die juristische Person ist diese Kontrolle eine Pflicht nach Punkt 14.

Die Bedingungen der Beförderung und der Lieferung der Ware sind auf der Seite Versand und Zahlung angeführt.

7. Zugehörige Dokumente

Diese Reklamationsordnung ist Bestandteil der Vertragsbedingungen des Verkäufers. Weitere Informationen finden Sie im Dokument Geschäftsbedingungen, das auch die Bedingungen des Rücktritts vom Vertrag und weitere Rechte und Pflichten der Vertragsparteien regelt. Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie im Dokument Schutz personenbezogener Daten.

Teil B – Besondere Bestimmungen für den Käufer-Verbraucher

Die Bestimmungen des Teils B gelten ausschließlich für den Käufer-Verbraucher, also für eine natürliche Person, die beim Abschluss und der Erfüllung des Kaufvertrags nicht im Rahmen ihrer unternehmerischen Tätigkeit, ihres Beschäftigungsverhältnisses oder ihres Berufs handelt. Auf den Käufer-Unternehmer und auf die juristische Person findet Teil B keine Anwendung.

8. Dauer der Haftung für Mängel und ihre Verlängerung nach einer Reparatur

Der Verkäufer haftet für Mängel, die die verkaufte Ware bei deren Übernahme durch den Verbraucher hat, sowie für Mängel, die nach der Übernahme der Ware innerhalb der Garantiezeit auftreten. Bei Ware, die an einen Verbraucher verkauft wird, beträgt die gesetzliche Haftung für Mängel (Garantiezeit) 24 Monate ab Übernahme der Ware, sofern eine besondere Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt (§ 619 ods. 1 Občianskeho zákonníka).

Nach der ersten Beseitigung eines Mangels durch Reparatur der Sache verlängert sich die Dauer der Haftung für Mängel der Sache um 12 Monate. Die Dauer der Haftung für Mängel der Sache verlängert sich unabhängig von der Anzahl der Reparaturen der Sache nur einmal (§ 619 ods. 4 Občianskeho zákonníka).

Zeigt sich ein Mangel bis zum Ablauf der Dauer der Haftung für Mängel einschließlich ihrer Verlängerung nach der ersten Reparatur, wird vermutet, dass es sich um einen Mangel handelt, den die Ware bereits im Zeitpunkt der Lieferung hatte; dies gilt nicht, wenn das Gegenteil nachgewiesen wird oder wenn diese Vermutung mit der Natur der Ware oder des Mangels unvereinbar ist (§ 620 ods. 1 Občianskeho zákonníka). Der Verbraucher ist nicht verpflichtet nachzuweisen, dass der Mangel im Zeitpunkt der Lieferung der Ware bestand; die Beweislast für das Gegenteil trägt der Verkäufer.

9. Rechte des Verbrauchers bei Mängeln der Ware

Hat die gelieferte Ware einen Mangel, für den der Verkäufer haftet, hat der Verbraucher je nach Art des Mangels insbesondere das Recht auf:

  • Reparatur der Ware (Beseitigung des Mangels);
  • Austausch der Ware oder ihres mangelhaften Bestandteils;
  • angemessenen Nachlass vom Kaufpreis;
  • Rücktritt vom Vertrag und Rückerstattung des Kaufpreises.

Die Art der Beseitigung des Mangels – Reparatur oder Austausch der Ware – wählt der Verbraucher (§ 623 ods. 1 Občianskeho zákonníka). Der Verbraucher kann keine Art wählen, die nicht möglich ist oder die dem Verkäufer im Vergleich zur anderen Art unverhältnismäßige Kosten verursachen würde; der Verkäufer kann die Beseitigung des Mangels nur dann ablehnen, wenn weder eine Reparatur noch ein Austausch möglich ist oder wenn diese unverhältnismäßige Kosten erfordern würden (§ 623 ods. 3 Občianskeho zákonníka). Der Verkäufer informiert den Verbraucher vor der Beseitigung des Mangels über das Recht, zwischen Reparatur und Austausch zu wählen, und über die Verlängerung der Dauer der Haftung für Mängel um 12 Monate nach der ersten Reparatur (§ 623 ods. 2 Občianskeho zákonníka). Der Verbraucher hat insbesondere dann das Recht auf einen angemessenen Nachlass vom Kaufpreis oder kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Verkäufer den Mangel nicht beseitigt oder dessen Beseitigung abgelehnt hat, wenn die Ware trotz Reparatur oder Austausch denselben Mangel aufweist oder wenn der Mangel von so schwerwiegender Natur ist, dass er einen sofortigen Nachlass vom Kaufpreis oder den Rücktritt vom Vertrag rechtfertigt (§ 624 ods. 1 Občianskeho zákonníka).

10. Frist zur Erledigung der Reklamation eines Verbrauchers

Die Reklamation eines Verbrauchers, einschließlich der Beseitigung des Mangels, muss spätestens innerhalb von 30 Tagen ab dem Tag ihrer Geltendmachung erledigt werden. Eine längere Frist ist nur dann zulässig, wenn sie durch einen objektiven Grund gerechtfertigt ist, den der Verkäufer nicht beeinflussen kann; das Vorliegen eines solchen Grundes hat der Verkäufer nachzuweisen (§ 622 ods. 3 Občianskeho zákonníka). Nach ergebnislosem Ablauf der Frist zur Erledigung der Reklamation hat der Verbraucher das Recht auf einen angemessenen Nachlass vom Kaufpreis oder kann vom Vertrag zurücktreten (§ 624 ods. 1 Občianskeho zákonníka).

Über die Erledigung der Reklamation stellt der Verkäufer dem Verbraucher eine schriftliche Bestätigung über die Erledigung der Reklamation spätestens innerhalb von 30 Tagen ab dem Tag der Geltendmachung der Reklamation aus. In dieser Bestätigung gibt er das Datum und die Art der Erledigung der Reklamation an, gegebenenfalls die Begründung der Ablehnung der Reklamation.

11. Rücktritt vom Vertrag ohne Angabe eines Grundes

Der Rücktritt vom Vertrag ohne Angabe eines Grundes ist keine Reklamation; wir führen ihn hier nur der Vollständigkeit halber an. Der Verbraucher ist berechtigt, von einem im Fernabsatz geschlossenen Kaufvertrag auch ohne Angabe eines Grundes zurückzutreten; die gesetzliche Rücktrittsfrist beträgt 14 Tage und der Verkäufer gewährt über das Gesetz hinaus eine verlängerte Frist von 30 Tagen ab dem Tag der Übernahme der Ware. Einzelheiten einschließlich der Funktion zum Rücktritt vom Vertrag nach § 20a zákona č. 108/2024 Z. z. und des Formulars für den Rücktritt vom Vertrag regeln die Geschäftsbedingungen.

Im Einklang mit dem zákon č. 108/2024 Z. z. kann der Verbraucher nicht von einem Vertrag zurücktreten, dessen Gegenstand der Verkauf von nach den besonderen Anforderungen des Verbrauchers angefertigter Ware oder von auf Maß gefertigter Ware ist, also von auf Länge oder auf Maß nach der Anforderung des Verbrauchers geschnittener Ware. Die Ausnahme findet weder auf Ware Anwendung, die in Standardmaßen geliefert wird, noch auf Ware, die in ganzen Stücken geliefert wird, deren Anzahl lediglich auf Quadratmeter umgerechnet wird (zum Beispiel recyceltes Gummipflaster für den Außenbereich). Diese Ausnahme betrifft nicht die Rechte aus Mängeln der Ware nach den Punkten 8 bis 10.

Die verlängerte Frist von 30 Tagen ist eine freiwillige, über den gesetzlichen Standard hinausgehende Leistung des Verkäufers, die ausschließlich dem Verbraucher gewährt wird. Der Käufer-Unternehmer und die juristische Person haben das Recht, ohne Angabe eines Grundes vom Vertrag zurückzutreten, nicht (Punkt 13).

12. Alternative Streitbeilegung

Wenn der Verbraucher mit der Art, wie der Verkäufer seine Reklamation erledigt hat, nicht zufrieden ist oder der Ansicht ist, dass der Verkäufer seine Rechte verletzt hat, hat er das Recht, sich mit einem Antrag auf Abhilfe an den Verkäufer zu wenden (per E-Mail an vjk@vjk.sk). Wenn der Verkäufer auf den Antrag ablehnend antwortet oder darauf innerhalb von 30 Tagen ab dem Tag seiner Absendung nicht antwortet, hat der Verbraucher das Recht, einen Antrag auf Einleitung einer alternativen Streitbeilegung bei einer Stelle der alternativen Streitbeilegung nach dem zákon č. 391/2015 Z. z. o alternatívnom riešení spotrebiteľských sporov (slowakisches Gesetz Nr. 391/2015 Slg. über die alternative Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten) zu stellen.

Die zuständige Stelle für die alternative Streitbeilegung ist die Slovenská obchodná inšpekcia (SOI), www.soi.sk, gegebenenfalls eine andere berechtigte juristische Person, die in der vom Ministerium für Wirtschaft der SR geführten Liste der Stellen der alternativen Streitbeilegung eingetragen ist. Der Verbraucher hat die Wahl, an welche der angeführten Stellen er sich wendet.

Die alternative Streitbeilegung ist ein Recht des Verbrauchers. Auf Streitigkeiten mit dem Käufer-Unternehmer und mit der juristischen Person findet sie keine Anwendung (§ 1 ods. 1 písm. a) a § 2 ods. 2 zákona č. 391/2015 Z. z.).

Teil C – Besondere Bestimmungen für den Käufer-Unternehmer und die juristische Person

Die Bestimmungen des Teils C gelten ausschließlich für den Käufer, der kein Verbraucher ist, also für eine Person, die im Rahmen ihrer unternehmerischen Tätigkeit oder ihres Berufs handelt, und für jede juristische Person. Auf den Käufer-Verbraucher findet keine Bestimmung des Teils C Anwendung.

13. Maßgebliches Recht und Ausschluss der Bestimmungen über Verbraucherverträge

Die Reklamation eines Käufer-Unternehmers und einer juristischen Person richtet sich nach dem zákon č. 513/1991 Zb. Obchodný zákonník, insbesondere nach dessen Bestimmungen über den Kaufvertrag (§ 409 a nasl.) und über die Ansprüche aus Mängeln der Ware (§ 422 až § 441). Sind beide Vertragsparteien Unternehmer und ist bei der Entstehung des Schuldverhältnisses unter Berücksichtigung aller Umstände offensichtlich, dass sich das Verhältnis auf ihre unternehmerische Tätigkeit bezieht, handelt es sich um ein Schuldverhältnis nach § 261 ods. 1 Obchodného zákonníka; ist der Käufer eine territoriale Selbstverwaltungseinheit oder eine andere in § 261 ods. 2 Obchodného zákonníka genannte Person und erfüllt das Schuldverhältnis die Voraussetzungen dieser Bestimmung, richtet es sich gemäß § 261 ods. 2 nach dem Obchodný zákonník. Fiele das Verhältnis nicht unter diese Bestimmungen, haben die Vertragsparteien im Einklang mit § 262 ods. 1 Obchodného zákonníka vereinbart, dass es sich nach dem Obchodný zákonník richtet, und zwar nach dem in den Geschäftsbedingungen angeführten Verfahren; ist der Käufer kein Unternehmer, gilt diese Vereinbarung nur in dem Umfang, in dem sie nicht auf eine Verschlechterung seiner Rechtsstellung gerichtet ist (§ 262 ods. 1 druhá veta Obchodného zákonníka).

Der Käufer-Unternehmer und die juristische Person sind keine Verbraucher nach § 52 ods. 4 Občianskeho zákonníka. Auf eine von einem solchen Käufer geltend gemachte Reklamation finden daher insbesondere keine Anwendung:

  • die Haftung für Mängel im Verbraucherregime – § 619 až § 627 Občianskeho zákonníka einschließlich der 24-monatigen Dauer der Haftung für Mängel, der Verlängerung um 12 Monate nach der ersten Reparatur nach § 619 ods. 4, der Vermutung des Bestehens des Mangels bei der Lieferung nach § 620 ods. 1 und der Rangfolge der Ansprüche nach § 623 a § 624; an ihrer Stelle gelten die Punkte 14 bis 17;
  • die 30-tägige Frist zur Erledigung der Reklamation nach § 622 ods. 3 Občianskeho zákonníka;
  • das Recht, ohne Angabe eines Grundes vom Vertrag zurückzutreten, nach § 19 až § 22 zákona č. 108/2024 Z. z. einschließlich der gesetzlichen 14-tägigen Frist, der freiwilligen verlängerten Frist von 30 Tagen nach Punkt 11 und der Funktion zum Rücktritt vom Vertrag nach § 20a des genannten Gesetzes;
  • die alternative Streitbeilegung nach dem zákon č. 391/2015 Z. z., der nur für Verbraucherstreitigkeiten gilt (§ 1 ods. 1 písm. a) a § 2 ods. 2);
  • der Schutz vor missbräuchlichen Vertragsbedingungen nach § 53 Občianskeho zákonníka und die vorvertraglichen Informationspflichten nach § 5 a § 15 zákona č. 108/2024 Z. z.

Der Verkäufer kann dem Käufer-Unternehmer die Rückgabe der Ware auf Grundlage einer individuellen Vereinbarung ermöglichen; auf eine solche Rückgabe besteht jedoch kein Rechtsanspruch.

14. Besichtigung der Ware und Anzeige der Mängel

Der Verkäufer haftet für einen Mangel, den die Ware im Zeitpunkt des Übergangs der Gefahr des Schadens an der Ware auf den Käufer hat, auch wenn der Mangel erst nach diesem Zeitpunkt offensichtlich wird (§ 425 ods. 1 Obchodného zákonníka). Der Verkäufer haftet ebenso für jeden Mangel, der nach diesem Zeitpunkt entsteht, wenn er durch die Verletzung seiner Pflichten verursacht wird (§ 425 ods. 2 Obchodného zákonníka). Der Zeitpunkt des Übergangs der Gefahr des Schadens an der Ware richtet sich nach § 455 a nasl. Obchodného zákonníka; die Bestimmungen des Teils A über die Haftung für Mängel der Ware bei deren Übernahme finden auf den Käufer-Unternehmer und auf die juristische Person keine Anwendung.

Der Käufer ist verpflichtet, die Ware nach Möglichkeit möglichst bald nach dem Übergang der Gefahr des Schadens an der Ware zu besichtigen, wobei die Natur der Ware zu berücksichtigen ist (§ 427 ods. 1 Obchodného zákonníka); umfasst der Vertrag die Beförderung der Ware, kann die Besichtigung bis zu dem Zeitpunkt aufgeschoben werden, in dem die Ware an den Bestimmungsort befördert ist (§ 427 ods. 2 Obchodného zákonníka).

Beschädigung bei der Beförderung und Mengenabweichungen: Eine offensichtliche Beschädigung der Sendung oder der Ware sowie einen Unterschied zwischen der gelieferten und der bestellten Menge ist der Käufer verpflichtet, bei der Übernahme der Sendung beim Frachtführer geltend zu machen und in den Transportbeleg (Lieferschein oder Schadensprotokoll) eintragen zu lassen. Ohne eine solche Eintragung muss es nicht möglich sein, den Anspruch gegenüber dem Frachtführer und in der Folge gegenüber dem Verkäufer geltend zu machen.

Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer die Mängel der Ware ohne unnötigen Aufschub anzuzeigen, nachdem er sie festgestellt hat oder bei Aufwendung fachlicher Sorgfalt bei der Besichtigung, die er durchzuführen verpflichtet ist, hätte feststellen müssen, und bei verborgenen Mängeln spätestens innerhalb von zwei Jahren ab Lieferung der Ware (§ 428 ods. 1 Obchodného zákonníka). Die Anzeige muss eine Beschreibung des Mangels oder die Angabe enthalten, wie sich der Mangel zeigt.

Zeigt der Käufer die Mängel nicht rechtzeitig an, kann ihm das Recht aus Mängeln der Ware im Gerichtsverfahren nicht zuerkannt werden, wenn der Verkäufer im Verfahren einwendet, dass die Mängel nicht rechtzeitig angezeigt wurden (§ 428 ods. 2 Obchodného zákonníka); das Recht aus Mängeln erlischt dadurch nicht. Diese Wirkungen treten nicht ein, wenn die Mängel der Ware eine Folge von Tatsachen sind, von denen der Verkäufer im Zeitpunkt der Lieferung der Ware wusste oder wissen musste (§ 428 ods. 3 Obchodného zákonníka). Wurde für die Ware eine Beschaffenheitsgarantie gewährt, gilt anstelle der zweijährigen Frist die Garantiezeit.

15. Beschaffenheitsgarantie

Der Verkäufer gewährt dem Käufer-Unternehmer und der juristischen Person keine Beschaffenheitsgarantie für die Ware nach § 429 Obchodného zákonníka, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Eine Verpflichtung des Verkäufers aus der Beschaffenheitsgarantie entsteht gegenüber einem solchen Käufer nur dann, wenn die Garantie in schriftlicher Form und unter Angabe der Garantiezeit gewährt wird (§ 429 ods. 1 Obchodného zákonníka).

Die Vertragsparteien weichen im Einklang mit § 263 ods. 1 Obchodného zákonníka von § 429 ods. 2 Obchodného zákonníka ab und vereinbaren, dass die Angabe der Länge der Garantiezeit, der Haltbarkeitsdauer oder der Verwendbarkeitsdauer der Ware auf deren Verpackung, im technischen Datenblatt oder in der Begleitdokumentation des Herstellers im Verhältnis zum Käufer-Unternehmer und zur juristischen Person lediglich als Information über die Eigenschaften der Ware gilt und nicht die Wirkung der Übernahme einer Verpflichtung aus der Beschaffenheitsgarantie durch den Verkäufer hat. Eine Beschaffenheitsgarantie übernimmt der Verkäufer ausschließlich auf die im vorstehenden Absatz genannte Weise.

Die Nichtgewährung einer Beschaffenheitsgarantie berührt nicht die Haftung des Verkäufers für Mängel, die die Ware beim Übergang der Gefahr des Schadens nach Punkt 14 hatte.

16. Ansprüche aus Mängeln der Ware

Die Ansprüche des Käufer-Unternehmers und der juristischen Person aus Mängeln der Ware richten sich nach § 436 až § 441 Obchodného zákonníka. Die Vertragsparteien haben im Einklang mit § 263 ods. 1 Obchodného zákonníka, der eine von § 422 až § 441 abweichende Vereinbarung ermöglicht, Folgendes vereinbart:

  • Bedeutet die Lieferung mangelhafter Ware eine wesentliche Vertragsverletzung, kann der Käufer die Beseitigung des Mangels durch Lieferung von Ersatzware, die Lieferung der fehlenden Ware, die Beseitigung des Mangels durch Reparatur, einen angemessenen Nachlass vom Kaufpreis verlangen oder vom Vertrag zurücktreten; seine Wahl ist er verpflichtet, dem Verkäufer in der Mängelanzeige nach Punkt 14 oder ohne unnötigen Aufschub danach mitzuteilen (§ 436 ods. 1 a 2 Obchodného zákonníka).
  • Bedeutet die Lieferung mangelhafter Ware eine unwesentliche Vertragsverletzung, kann der Käufer die Lieferung der fehlenden Ware und die Beseitigung der übrigen Mängel der Ware oder einen Nachlass vom Kaufpreis verlangen (§ 437 ods. 1 Obchodného zákonníka). Über die Art der Beseitigung des Mangels – durch Reparatur der Ware oder durch Lieferung von Ersatzware – entscheidet in diesem Fall der Verkäufer, wobei er dem Käufer durch die gewählte Art der Beseitigung der Mängel keine unverhältnismäßigen Kosten verursachen darf (§ 437 ods. 2 Obchodného zákonníka).
  • Bei einer unwesentlichen Vertragsverletzung kann der Käufer nicht vom Vertrag zurücktreten, bevor die dem Verkäufer zur Beseitigung des Mangels gewährte zusätzliche angemessene Frist abgelaufen ist oder bevor der Verkäufer erklärt, dass er den Mangel nicht beseitigen wird.

Bis zur Beseitigung des Mangels ist der Käufer nicht verpflichtet, denjenigen Teil des Kaufpreises zu zahlen, der seinem Anspruch auf einen Nachlass entspräche, wenn der Mangel nicht beseitigt würde.

17. Erledigung der Reklamation eines Käufer-Unternehmers

Auf die Erledigung der von einem Käufer-Unternehmer oder einer juristischen Person geltend gemachten Ansprüche aus Mängeln findet die 30-tägige Frist nach § 622 ods. 3 Občianskeho zákonníka keine Anwendung. Der Verkäufer erledigt eine solche Reklamation in einer angemessenen Frist je nach Art des Mangels, der Schwierigkeit der Beurteilung und der Verfügbarkeit der Ware, wobei er den Käufer über den Verlauf der Erledigung informiert.

Auch gegenüber dem Käufer-Unternehmer und der juristischen Person stellt der Verkäufer eine schriftliche Bestätigung über die Geltendmachung der Reklamation und eine schriftliche Bestätigung über deren Erledigung nach Punkt 5 aus. Die Reklamation wird auf die in Punkt 4 angeführten Arten geltend gemacht; wir empfehlen, das Reklamationsformular zu verwenden.

18. Schadensersatz

Die Haftung des Verkäufers für Schäden gegenüber dem Käufer-Unternehmer und der juristischen Person richtet sich nach § 373 a nasl. Obchodného zákonníka und wird näher durch die Geschäftsbedingungen geregelt. Nach § 379 Obchodného zákonníka wird der Schaden nicht ersetzt, der denjenigen Schaden übersteigt, den die verpflichtete Partei im Zeitpunkt der Entstehung des Schuldverhältnisses als mögliche Folge der Verletzung ihrer Pflicht vorhergesehen hat oder den vorherzusehen möglich war.

Keine Bestimmung dieser Reklamationsordnung ist ein Verzicht auf den Anspruch auf Schadensersatz oder dessen Beschränkung im Voraus. Die Vertragsparteien bestätigen ausdrücklich, dass im Einklang mit § 386 ods. 1 Obchodného zákonníka auf den Anspruch auf Schadensersatz vor der Verletzung der Pflicht, aus der der Schaden entstehen kann, nicht verzichtet werden kann.

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